Der Chef fällt aus – was nun?

Posted on

Der Chef fällt aus – was nun?

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte stehen unter einem besonderen Druck. Insbesondere bei langen Arbeitszeiten, wenig Urlaub und viel Stress ist das Risiko für eine schwere Erkrankung hoch. Auch wenn die meisten Erkrankungen heute erfolgreich behandelt werden können, gibt es ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko für das Unternehmen, wenn der Chef plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht.

Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen macht sich der Ausfall der Geschäftsführung sofort bemerkbar. Gemäß einer Studie der des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn erfolgen ein Viertel der Unternehmensübertragungen in Deutschland aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder dem Tod des Firmenchefs. Schwere Erkrankungen eines Leistungsträgers sind ein typisches Insolvenzrisiko für kleinere Unternehmen. Schon 14 Tage unvorhergesehene Abwesenheit der Geschäftsführer reichen laut einer Studie der IHK Hamburg aus, um einen Betrieb in Existenznot zu bringen.

 

Vorbeugende Maßnahmen sind noch nicht verbreitet

Gemäß einer Studie des Forschungsinstituts YouGov haben mehr als die Hälfte aller Unternehmer noch keine ausreichende Vorsorge für den Fall getroffen, dass ihr Unternehmen für mehr als drei Monate wegen einer schweren Krankheit nicht mehr von ihnen geführt werden kann.  Nur knapp 30 % gaben in der Befragung an, alle wichtigen Aufgaben und eine eventuelle Nachfolge geregelt zu haben. Wir haben Ihnen nachstehend einige Anregungen zusammengestellt, mit denen Sie schnell Ihre eigene Vorsorge prüfen können.

 

Notfallkoffer – die wichtigsten Unterlagen des Unternehmens griffbereit

Ein Notfallkoffer dient in diesem Fall nicht für die Erste-Hilfe nach Unfällen, sondern für die Unterstützung der Vertreter des Inhabers. In dem Notfallkoffer sollten alle relevanten Unterlagen des Unternehmens enthalten sein. Dazu gehören zum Beispiel Ansprechpartnerlisten, eine Übersicht über die vorhandenen betrieblichen Versicherungen und Anweisungen, welcher Mitarbeiter welche Aufgaben erledigen soll. Je nach Unternehmen können auch weitere Unterlagen sinnvoll sein. Insbesondere bei Betrieben, die keine Kapitalgesellschaften sind, ist eine Generalvollmacht des Inhabers für eine bestimmte Person sinnvoll. Bei Kapitalgesellschaften ist das auch durch Erteilung von Prokura möglich.

 

Erbfolgeregelung, um die Handlungsfähigkeit zu erhalten

Auch ein möglicher Todesfall des Inhabers sollte berücksichtigt werden. Grundsätzlich tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein. Je nach individueller Situation gibt es so viele verschiedene Erben, die gemeinschaftlich die Entscheidungen für das Unternehmen treffen müssen. Um dem vorzubeugen, ist eine Erbfolgeregelung im Vorwege sinnvoll, um die Beeinträchtigung des laufenden Betriebs so gering wie möglich zu halten.

 

Finanzielle Absicherung für kurzfristige Kosten – Keyman-Policen

Für die kurzfristigen finanziellen Folgen eines längeren oder dauerhaften Ausfalls eines Leistungsträgers gibt es von einigen Versicherern sogenannte Keyman-Policen. Ihr Unternehmen schließt eine entsprechende Versicherung ab und erhält eine finanzielle Entschädigung, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrags stirbt oder durch eine im Vertrag definierte schwere Krankheit aus dem Beruf ausscheidet. Die Leistung erfolgt bei Krankheit in der Regel unabhängig davon, ob die betroffene Person später wieder arbeiten kann, oder nicht.

 

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter!

Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir Ihr Vorsorgekonzept für Ihr Unternehmen und entwickeln zusammen eine Absicherung, die genau auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir sind innerhalb der Bürozeiten telefonisch und auf Wunsch auch persönlich vor Ort für Sie da, zudem können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!