Sicher durch die schönste Zeit des Jahres

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Sicher durch die schönste Zeit des Jahres

Knapp 77 % aller Deutschen reisen mindestens einmal pro Jahr in den Urlaub. Knapp 30 % aller Bundesbürger bleiben in Deutschland, der Rest reist ins Ausland. Wenn Sie eine Urlaubsreise ins Ausland planen, sollten Sie vorab an die richtige Absicherung Ihrer Reise denken. Die Versicherungskontor Wolf & Haase GmbH hat Ihnen die wichtigsten Absicherungen rund um Ihre Reise zusammengestellt.

 

Die Auslandsreisekrankenversicherung – finanzieller Schutz bei Behandlungen im Ausland

 

Damit hatte Frau Hansen nicht gerechnet. In Ihrem lang geplanten Sommerurlaub auf Kreta stolperte sie beim Besuch des Palasts von Knossós unglücklich und brach sich den linken Arm. Der Arm wurde im Krankenhaus versorgt, die Rechnung musste Frau Hansen aber noch vor Ort begleichen. Zurück in Deutschland reichte sie die Rechnung bei Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung ein und bekam die komplette Summe erstattet. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich lediglich mit einem geringen Anteil an den Kosten, da Frau Hansen eine BuchtPrivatklinik aufgesucht hat, die deutlich höhere Summen in Rechnung stellt.

Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, die aufgrund akuter Erkrankungen im Ausland anfallen. Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung werden ebenfalls übernommen. Eine leistungsstarke Reisekrankenversicherung übernimmt zudem die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Sinnvoll ist der Transport zum Beispiel dann, wenn der stationäre Aufenthalt voraussichtlich mehr als zwei Wochen dauert oder eine Behandlung in Deutschland qualitativ hochwertiger ist. Einige Anbieter von Reiseversicherungen erstatten nur die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Diese Versicherer leisten nur, wenn die ordnungsgemäße Versorgung nur in Deutschland möglich ist, qualitative Unterschiede werden nur begrenzt berücksichtigt.

 

Sie können Auslandsreisekrankenversicherungen entweder als Jahrespolice oder Einzelpolice abschließen. Jahrespolicen gelten für beliebig viele Reisen im Kalenderjahr, Einzelpolicen werden nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen. Wir arbeiten in diesem Bereich unter anderem mit der Travelsecure Versicherung der Würzburger zusammen, die im aktuellen Heft 04/2017 der Stiftung Finanztest die Note „Sehr gut (0,9) für ihren Auslandsreisekrankentarif „AR“ bekommen hat. Mit unserem Onlinerechner berechnen Sie innerhalb von wenigen Minuten Ihre persönliche Prämie für die Reiseversicherung.

 

Die Reiserücktrittsversicherung – wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können

 

Frau Meier hatte an alles gedacht. Die Koffer für ihre lang geplante Reise in die USA waren fast fertig gepackt, die Nachbarn hatten bereits einen Schlüssel und sie hatte bereits ein Taxi für die Fahrt zum Flughafen bestellt. Am Vorabend des Abflugs bekam Frau Meier starke Bauchschmerzen und musste letztendlich sogar einen Krankenwagen rufen. Ihr wurde noch in derselben Nacht der Blinddarm entfernt. Ihre Reise konnte sie deswegen nicht antreten. Die Stornierung der Reise war mit erheblichen Kosten verbunden, knapp 80 % des Reisepreises wurden ihr trotz der Absage berechnet. Zum Glück hatte Frau Meier eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die die kompletten Kosten der Stornierung übernommen hat. So konnte sie ihren Urlaub nach ihrer vollständigen Genesung nachholen.

 

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt alle Kosten, die mit einer Stornierung der gebuchten Reise in Zusammenhang stehen, wenn die Stornierung durch einen versicherten Grund ausgelöst wurde. Zu den versicherten Gründen gehören zum Beispiel:

 

  • Schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Bruch von Prothesen
  • Gerichtliche Ladung
  • Schwangerschaft

 

Die Reiserücktrittsversicherung erbringt dabei nicht nur Leistungen, wenn Sie als Versicherungsnehmer schwer erkranken, sondern auch, wenn Ihre Angehörigen erkranken und Sie deswegen die Reise nicht antreten können. Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung sind abhängig vom Gesamtreisepreis und der Anzahl der versicherten Personen. Mit unserem Onlinerechner berechnen Sie schnell Ihren individuellen Beitrag für die Reiseversicherung.

 

Weitere Reiseversicherungen – meistens nicht notwendig

 

Neben der Auslandsreisekranken- und der Reiserücktrittsversicherung gibt es noch weitere Reiseversicherungen wie die

 

  • Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reisegepäckversicherung

 

In der Regel ist eine zusätzliche Absicherung mit diesen Versicherungen nicht notwendig. Bestehende Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen gelten in den meisten Fällen weltweit auch im Urlaub. Die Reisegepäckversicherung leistet grundsätzlich, wenn das Gepäck durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder einfachen Diebstahl beziehungsweise Abhandenkommen verloren geht oder beschädigt wird. Mit Ausnahme des einfachen Diebstahls besteht derselbe Versicherungsschutz aber auch über die Außenversicherung der Hausratversicherung. Übrigens: Wenn Ihr Gepäck bei einer Flugreise nach dem Check-in verloren geht, muss Ihnen die Airline eine Entschädigung in Höhe von bis zu etwa 1.250 € zahlen.

 

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gern weiter

 

Wir beraten Sie gern zu allen Versicherungen rund um Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreise. Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns innerhalb der Geschäftszeiten an. Gern unterstützen wir Sie auch vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.


  • Thomas

    Natürlich sind solche Versicherungen erst einmal mit Kosten verbunden, aber es kann so schnell mal etwas passieren, da ist jeder froh, wenn eine gewisse Absicherung besteht. Niemand möchte am Ende auf den hohen Kosten sitzen bleiben, daher sollte man sich frühzeitig über diese Versicherung informieren.

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