Wissen Sie, dass Sie diese Probleme haben…?

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Wissen Sie, dass Sie diese Probleme haben…?

Fünf Minuten, die alles auf wunderbare Weise verändern können…!

Sind Sie bereits gut versichert? Vermutlich sogar ziemlich gut, wenn Sie von einem fachlich kundigen Kollegen betreut werden. Aber auch, wenn alles korrekt bewertet und umfangreich abgesichert wurde, können Ihnen im Schadensfall sehr böse Überraschungen drohen. Wir wetten mit Ihnen, dass bei Ihnen derzeit mindestens vier der nachfolgenden Probleme im Schadensfall nicht befriedigend gelöst sind.

Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit

Wer die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, dessen Handeln wird schnell – und vor allem bei großen Schäden – in die grobe Fahrlässigkeit geschoben. Je nach Schweregrad des (Mit-)Verschuldens kann der Versicherer die Entschädigungsleistung bei einem Schaden kürzen. Da genügt schon ein vergessenes, gekipptes Fenster, das dem Einbrecher nachts einen einfacheren Einlass in den Betrieb ermöglicht.

Sicherungen sind nicht vorhanden oder wurden nicht angewandt

Ab bestimmten Versicherungssummen oder auch grundsätzlich für bestimmte Branchen werden regelmäßig bestimmte Sicherungen vertraglich vereinbart. Meist handelt es sich dabei um Alarmanlagen oder Installationen der Brandbekämpfung. Auch einfachere Dinge wie bündige Türschlösser oder eine Mindestlänge des Schließriegels fallen unter den großen Oberbegriff der Sicherungen. Ist eine vereinbarte Sicherung nun in Wirklichkeit gar nicht vorhanden, funktioniert nicht oder wird nicht aktiv geschaltet, ist dies bei entsprechender Kausalität ein guter Grund, die Entschädigungsleistung drastisch zu kürzen.

Unterversicherung

Beim Abschluss einer Inhaltsversicherung wird der Wert der vorhandenen Betriebseinrichtung oft nur geschätzt. Bei Gebäuden wird er oft einfach vom Vorvertrag übernommen. Sehr oft werden Neuanschaffungen, bauliche Änderungen etc. nicht beim Versicherer oder dem Betreuer angezeigt. So kann der tatsächlich vorhandene Wert von dem, den man abgesichert hat, schnell abweichen. Im Schadensfall wird grundsätzlich nur in dem Verhältnis erstattet, zu dem Sie auch versichert sind. Je größer der Schaden, umso schmerzhafter oder gar existenzbedrohender ist das Problem dann.

Neuwertentschädigung

Grundsätzlich erhalten Sie aus Ihrer Inhaltsversicherung im Schadensfall genug Geld, um alles Zerstörte neu anschaffen zu können – deshalb gaben Sie ja auch den Neuwert bei der Versicherungssumme an. Allerdings nur, wenn der Zeitwert noch über 40 % des Neuwertes liegt. Darunter wird nur noch der Zeitwert erstattet – der reicht für eine Neuanschaffung natürlich nicht mehr aus. Ob Sie etwas gleichwertiges Gebrauchtes finden können – und dann noch zum verfügbaren Budget – das wird man dann eben sehen müssen…

Das Einhalten gesetzlicher, behördlicher oder vereinbarter Sicherheitsvorschriften

Kennen Sie die Garagenverordnung und halten Sie diese auch ein? Lassen Sie die DGUV U3-Prüfung regelmäßig durchführen? Oder ganz allgemein gefragt: Sind Sie zu 100 % sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit immer und ausnahmslos alle Regeln, die behördlich bestehen, einhalten (können)? Begünstigt dies einen Schadensfall, kann dies zur Kürzung Ihrer Entschädigung führen. Je nach Schwere Ihres Verschuldens können Sie im Extrem auch ganz leer ausgehen.

Das sind derzeit allein Ihre Probleme, daher sollten Sie sich fünf Minuten Zeit nehmen. Es geht schließlich um Ihre Firma. Wir können Ihnen nur helfen, diese Probleme zu lösen. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!


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